Nach Verkehrsunfällen ergeben sich nahezu regelmäßig Streitigkeiten mit den regulierungspflichtigen Versicherern über die erstattungsfähigen Beträge. Häufig werden die durch Kostenvoranschlag oder Gutachten dargelegten Reparaturkosten, die Reparaturdauer, die Wertminderung, der Wiederbeschaffungs- und der Restwert, oder eventuelle Abzüge für Wertverbesserung bzw. „neu für alt“ bei Kaskoschäden beanstandet.
Wir klären Sachverhalte und helfen Ihnen von objektiver Seite weiter. Wir liefern bei Streitigkeiten um einen merkantilen Minderwert durch Analyse, Kommentierung und Darlegung verschiedenen Berechnungsmethoden weiter. Auch Fragen nach einem Wiederbeschaffungswert gehen wir detailliert unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren nach.
Der Restwert eines Fahrzeuges (Wert des Fahrzeuges nach einem Unfall im noch beschädigten Zustand) wird von uns gemäß den bestehenden Richtlinien und der aktuellen Rechtsprechung gewissenhaft ermittelt.